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Die D.A.S. informiert – Urteile in Kürze – Hochschulrecht

In Baden-Württemberg dürfen Hochschulen von Studierenden pro Semester 500 Euro Studiengebühren fordern. Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass das dortige Landes-Hochschulgebührengesetz nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Das Recht des Einzelnen zur Zulassung auf ein Hochschulstudium seiner Wahl bedeute keinen Anspruch auf ein kostenfreies Studium. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung verlangt das Gericht jedoch besondere Regelungen für einkommensschwache Personenkreise. [...]